TÜV: HU bleibt auch während der Corona-Krise Pflicht

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Eine anstehende HU bleibt auch während der Corona-Krise Pflicht

Sicher ist sicher. In Zeiten der Corona-Krise sowieso. Trotz der Beschränkungen durch das Covid-19-Virus sind Autofahrer nicht von Pflicht befreit, ihr Fahrzeug termingerecht zur Hauptuntersuchung (HU) zu bringen. Was bei der HU während der Corona-Krise zu beachten ist und welche behördlichen Auflagen zurzeit gelten, erfahren Sie hier.

Trotz Corona-Lage drohen bei erheblicher Überschreitung Bußgeld und Zusatzkosten

Seit Wochen bestimmt die Corona-Pandemie den Alltag der Deutschen. Wer trotz Homeoffice von A nach B möchte, fährt am besten mit dem eigenen Wagen. Während auf die Hygiene in diesen schweren Zeiten zumeist besonders geachtet wird, dürfte so mancher Autofahrer erschrocken den Blick von seinem Nummernschild abwenden. Der Grund: Die Prüfplakette ist abgelaufen.

Alle zwei Jahre muss Fahrzeughalter die Verkehrssicherheit ihres Wagens nachweisen

Alle zwei Jahre (Neuwagen erst nach drei Jahren) muss das Auto zum TÜV und der Halter die Verkehrssicherheit seines Wagens nachweisen. Das gilt auch jetzt. Autofahrer deren Termin für die HU in Kürze ansteht, haben Glück. Denn die Kfz-Werkstätten und Prüforganisationen haben geöffnet, unabhängig von bestehenden und aktuellen Einschränkungen bzw. Lockerungen.

Trotz möglicher Kulanz der Behörden bleibt die HU auch in diesen Zeiten Pflicht

Wer seinen HU-Termin bereits versäumt hat, hat ebenfalls Glück. Weil das Bundesverkehrsministerium aufgrund der besonderen Lage den Polizeibehörden der Länder empfohlen hat, den Verstoß nicht zu ahnden und auf ein Bußgeld ausnahmsweise zu verzichten. Trotz der möglichen (!) Kulanz bleibt die HU jedoch Pflicht! Normalerweise gilt: Wer mit ungültiger HU-Plakette erwischt wird, muss mit Bußgeld und erhöhten Kosten rechnen. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten und Gebühren an.

Farbe und Datumsangabe auf HU-Plakette geben Auskunft über Fälligkeit

Wegen der einfacheren Kontrollierbarkeit wechselt jedes Jahr die Grundfarbe der HU-Plakette, die auf dem hinteren Nummernschild zu finden ist. In welchem Jahr die nächste HU fällig ist, darüber gibt die Farbe der Plakette Auskunft. Dabei steht Blau für 2020, Gelb für 2021 und Braun für 2022. Das Ablaufdatum beziehungsweise in welchem Monat die Fahrzeugprüfung spätestens ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette ganz oben (auf 12 Uhr) steht. Für Fahrzeug-Halter gilt also: Ist die Plakette blau, muss der Wagen noch in diesem Jahr zur HU. Übrigens, der TÜV kann auch in einem Kfz-Meisterbetrieb durchgeführt werden.