
Die Zeit ist reif. Autofahrer sollten nicht bis zum ersten Frost oder gar bis zum plötzlich Wintereinbruch warten. Obwohl es kein allgemeine Wechselpflicht gibt, gilt eine situative Winterreifenpflicht. Denn: Wer etwa bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte fahren will, muss Winterpneus oder Ganzjahresreifen aufziehen.
Fahren bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen nicht erlaubt
Schon jetzt herrscht in den Fachwerkstätten großes Gedränge. Noch krasser wird die Lage, wenn der erste Schnee fällt. Der Grund: Es verletzt die Straßenverkehrsverordnung (StVO) und riskiert eigenes und fremdes Leben, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen noch mit Sommerreifen unterwegs ist, warnt jetzt wieder der ADAC.
Bei Missachtung drohen Bußgelder und Punkte für Halter und Fahrer
Autofahrer die dabei erwischt werden, droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Werden zusätzlich Dritte behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro. Nicht nur für den Fahrer, auch für den Halter kann das Fahren ohne die richtige Bereifung laut ADAC teuer werden: Da der Halter die Inbetriebnahme ohne die erforderliche Bereifung anordnet oder zulässt, werden 75 Euro fällig, dazu gibt es ebenfalls einen Punkt in Flensburg.
Bei Unfallschuld erhebliche Leistungskürzungen der Kaskoversicherung möglich
Nach einem Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen kann es dem größten deutschen Automobilclub zufolge zudem zu einer erheblichen Leistungskürzung der Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit kommen. Auch in der Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen auf Schnee erhebliche Auswirkungen, da es hier ebenfalls zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen kann.