Blitzer-Urteil: Tempomat nimmt Raser nicht aus Verantwortung

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Blitzer
Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, dem hilft auch ein Tempomat als Ausrede nicht; Foto: ADAC

Wer zu schnell fährt, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Das war früher so und das ist heute nicht anders, obwohl mittlerweile eine ganze Heerschar elektronischer Helfer dem Autofahrer zur Seite steht. Der ist nach wie vor für sein Handeln alleinverantwortlich, unabhängig davon, ob er von Assistenzsystemen unterstützt wird oder nicht. Zu diesem Urteil ist jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Köln gekommen.

Auch elektronische Helfer schützen vor Strafe und Bußgeld nicht

Tempomat schützt vor Strafe nicht. Diesen Beschluss hat jetzt das OLG Köln (Az.: III-1 RBs 213/1) gefasst und einen Raser zu einem Bußgeld verdonnert. In dem behandelten Fall war ein Autofahrer außerhalb einer geschlossenen Ortschaft 22 km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden. Gegen den Bußgeldbescheid über 100 Euro legte er Einspruch ein.

Trotz Tempomat und Verkehrszeichenerkennung haftet Fahrer für sein Handeln

Seine Begründung: Sein Fahrzeug verfüge über verschiedene Fahrassistenzsysteme, wie beispielsweise einen Tempomat und eine Verkehrszeichen-Erkennung, die seinen Wagen automatisch nicht nur an die entsprechende Verkehrslage, sondern auch an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung anpassen und gegebenenfalls sogar herunterbremsen würde.

Assistenzsysteme keine Grundlage für Einspruch gegen Tempomessungen

Schon das Amtsgericht Aachen folgte dieser Argumentation nicht und verurteilte den Temposünder. Nun musste der Fahrer auch in der nächsthöheren, zweiten Instanz den gleichen Schuldspruch hinnehmen. Für die Kölner Richter seien weder ein Tempomat noch andere Assistenzsysteme eine Grundlage, um gegen eine Geschwindigkeitsmessungen Einspruch erheben zu können.

Autofahrer sind stets verpflichtet ihre Fahrweise an Verkehrsregeln anzupassen

Vielmehr stellten derartige Systeme lediglich Hilfsmittel dar. Denn: Der Autofahrer sei stets verpflichtet, selbst dafür zu sorgen, seine Fahrweise an die vorgegebenen Verkehrsregeln anzupassen.