Kfz-Versicherung: Was Sie beim Wechsel beachten sollten

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Wenn die Kfz-Police wieder teurer wird, ist jetzt ein guter Zeitpunkt zum Wechsel

Während die erste Grippewelle zum Glück noch auf sich warten lässt, grassiert zu dieser Jahreszeit bereits heftig und traditionell das Wechselfieber bei den Kfz-Versicherungen. Der Grund: Weil die meisten Policen von Anfang bis Ende des Kalenderjahres laufen, flattern bei vielen Autofahrern jetzt die neuen Policen ins Haus. Oft mit empfindlichen Aufschlägen. Wer wechseln möchte, hat dafür bis Ende November Zeit. Laut ADAC gilt dabei: Nicht immer ist günstiger gleich besser!

Zurzeit grassiert wieder das Wechselfieber bei den Kfz-Versicherungen

Worauf sollte ich besonders achten? Wichtig ist zum Beispiel die Höhe der Deckungssumme. Der ADAC rät: Unter dem mittlerweile üblichen Standard von 100 Millionen Euro bei Sachschäden und 15 Millionen Euro für Personenschäden (Kfz-Haftpflicht) sollte sie nicht liegen. Kaskoschäden sollten auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Zudem ist es ratsam, eine sogenannte Mallorca-Police mit abzuschließen. Sie deckt Schäden, die mit einem Mietwagen im europäischen Ausland verursacht werden, mit ab und hebt die Versicherungssumme für angemietete Autos im EU-Ausland auf deutsches Niveau.

Sind Mallorca-Police, Rabattschutz oder Kaufpreisentschädigung notwendig?

Für Personen die ein neu gekauftes Fahrzeug versichern wollen, kann eine Neu- oder Kaufpreisentschädigung in der Kaskoversicherung wichtig sein. Diese sollte mindestens 12 Monate lang gelten. Bei höherwertigen Fahrzeugen kann es auch ratsam sein, länger abzusichern. Hier bieten manche Versicherer sogar bis zu 36 Monate Absicherung an.

Zu wichtigen Klauseln gehören auch „Marderbiss“ und „Erweiterte Wildschäden“

Wessen Auto von einem Marder heimgesucht wird, freut sich, wenn ebenso die Folgeschäden mit versichert wären. Führte beispielsweise ein zerbissenes Kabel zu einem Unfall, bliebe der Fahrzeughalter andernfalls auf dem Schaden sitzen. Auch in Sachen Wildunfälle ist es sinnvoll, wenn Versicherungsnehmer das Kleingedruckte genau lesen. Denn nur wenn die entsprechende Klausel „Erweiterte Wildschäden“ den „Zusammenstoß mit Tieren aller Art“ abdeckt, werden auch Unfallschäden erstattet, die nicht durch Rehkitz und Co. herbeigeführt, sondern beispielsweise durch Pferde, Schafe oder Haustiere verursacht wurden.