E-Scooter: Was tun, wenn es kracht?

Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++ Mehr als 1,5 Millionen Besucher auf autosalon-neher.de +++
E-ScooterCopyright_GDV__Elke_Jung-Wolff_17.07.19
Für E-Scooter gilt die Versicherungspflicht. Das Kennzeichen ist eine selbstklebende Versicherungsplakette, die 2019 grün ist; Foto: GDV

Sie sind hip und heißbegehrt: E-Scooter. Seit mehr als einem Monat dürfen sie auf Deutschlands Straßen fahren. Die Trend-Roller machen aber nicht nur Spaß, sondern sie sorgen bereits kurz nach ihrer Einführungen für Aufregung und Ärger. Kommt es zu einem Unfall, können Geschädigte die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung des E-Scooters durch den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln lassen, teilte jetzt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.

Bereits kurz nach Einführung die ersten Verkehrstoten wie jetzt in Hamburg

Crash und weg. Seit dem 15. Juni 2019 rollen E-Scooter durch Deutschland. Experten erwarten mit der Einführung ein erhöhtes Unfallaufkommen. So verweist die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) auf fehlende Aufmerksamkeit als eine mögliche Unfallursache. Das Herannahen von E-Scootern könne man nur schwer wahrnehmen, die Roller würden darüber hinaus nur selten als vollwertige Verkehrsteilnehmer wahrgenommen. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) bemängelt, dass Nutzer keine Kenntnisse des Straßenverkehrs nachweisen müssten.

Mindestalter 14 Jahre, Leih-Scooter ab 18 und Versicherungspflicht

E-Scooter dürfen mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h auf dem Radweg oder auf der Straße gefahren werden, für Fahrer gilt die 0,5 Promillegrenze und ein Mindestalter von 14 Jahren. Bei den zahlreichen Leihangeboten beträgt das Mindestalter aufgrund der individuellen Nutzungsbedingungen 18 Jahre. Für E-Scooter gilt die Versicherungspflicht. Ein versicherter E-Scooter trägt ein Kennzeichen in Form einer selbstklebenden Versicherungsplakette. Die Plakette ist als Weiterentwicklung des sogenannten Mofakennzeichens ein Versicherungskennzeichen und wechselt analog zu diesem jährlich seine Farbe. In 2019 ist es grün. Hat ein E-Scooter kein gültiges Kennzeichen, darf er nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Versicherter E-Scooter hat Kennzeichen in Form von selbstklebender Plakette

Bei einem Unfall können alle Geschädigten eine kostenfreie Anfrage an den Zentralruf der Autoversicherer richten. Dazu gehören Fußgänger, Fahrradfahrer, Autofahrer oder Personen, denen ein Sachschaden entstanden ist. Auf diese Weise erfahren Betroffene schnell und unkompliziert, wo der E-Scooter versichert ist, auch wenn er von einem der zahlreichen Leihanbieter stammt.

Zentralruf rund um die Uhr und kostenfreie Hotline

Erreichbar ist der Zentralruf rund um die Uhr. Anfragen können über die kostenfreie Hotline 0800 250 260 0 oder online auf www.zentralruf.de gestellt werden. Um die Anfrage bearbeiten zu können, benötigt der Zentralruf mindestens den Schadentag und das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs.